Gegenstand dieser vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tonstudios all-in muzik ist die Aufnahme einer Audio-Cd (nachfolgend Aufnahme genannt) mit einer Band / einem Interpreten durch des Tonstudios für den Auftraggeber.Die Aufnahme wird als red-book kompatible Master-Audio-CD an den Auftraggeber übergeben.
2. Vertragspartner
Vertragspartner sind der Auftraggeber, bei Bands ein Ansprechpartner, nachfolgend Auftraggeber genannt und all-in muzik, Marwan Ibrahim oder Vertreter, Grosser Markt 19, 66740 Saarlouis, nachfolgend all-in muzik genannt.
3. Störungen
Für Störungen, verursacht durch Krankheit einer an der Aufnahme beteiligten Person, technische Schwierigkeiten bei der Aufnahme, sowie alle Fälle höherer Gewalt, die zu einer nicht (fristgerechten) Einhaltung der Produktion führen, kann der Auftraggeber all-in muzik nicht für die ihm hieraus entstandene Schäden haftbar machen.
4. Etikettierung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei einer maschinellen, virtuellen oder manuellen Vervielfältigung der Aufnahme all-in muzik als Tonstudio, in dem Aufnahme/Mix oder Mastering durchgeführt worden ist, namentlich im Booklet/Internet oder auf der Inlaycard zu benennen.
Als genauer Wortlaut ist hierzu anzuführen:
Produziert von: all-in muzik - Tonstudio: all-in muzik
Internet: www.all-inmuzik.de
5. Freiexemplare
Von den durch den Auftraggeber gefertigten Werke ist all-in muzik mindestens ein Tonträger als Freiexemplar unentgeltlich zu überlassen, die all-in muzik auch im Rahmen seiner Eigenwerbung
verwenden darf. Das gleiche gilt für sonstige Arbeiten: Sie dürfen von all-in muzik zur Eigenwerbung frei verwendet werden.
6. Aufnahmekosten
Die Aufnahmekosten belaufen sich auf 30,- Euro pro angefangener Stunde, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und einer red-book kompatiblen Master-Cd. Das Mixing und Mastering eines Songs wird mit 90,- Euro pro Song in Rechnung gestellt.
Gema-Gebühren sind hier nicht enthalten: sie sind vom Auftraggeber gesondert, eigenhändig und direkt bei der Gema oder über Vervielfältiger bei der Gema anzumelden und abzurechnen.
Preise für von all-in muzik erstellte Musikproduktionen, sowie Honorare für Sonstige Aufträge (Klangkunst, Sounddesign usw.) sind gesondert zu erfragen. Sie verstehen sich dann zzgl.evtl.anfallender Honorare Dritter. (Wird gesondert in Rechnung gestellt.) Im übrigen gelten alle Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der in Punkt 6 genannten Kosten sind nach Erhalt der Ware (Master-Audio-Cd)
wenn nicht anders vereinbart in Bar vor Ort zu zahlen, ansonsten ist die Zahlung innerhalb von 2 Wochen ohne Abzug auf unten genanntes Konto zu überweisen.
Für nach der Aufnahme und Mischung (Mixing/Mastering) erklärte Beanstandung seitens des Auftraggeber
übernimmt all-in muzik keine Haftung. Evtl. Nacharbeiten sind vom Auftraggeber, wenn nicht anders vereinbart gesondert zu vergüten.
Der Auftraggeber- bzw. mindestens ein Berechtigter/Mitglied bei Gruppen - hat sowohl bei der Aufnahme einzelner Inst. als auch bei dem EndMix anwesend zu sein und die Klangqualität zu überprüfen.
Als Kontrolle gelten die im Regieraum vorhandenen professionellen Studio Reference Monitore, die einen linearen und somit nicht wie bei HiFi-Lautsprechern (verschönten) Sound des aufgenommen und abgemischten Materials liefern. zur Kontrolle kann zusätzlich auch auf einer (Durchschnittsanlage) Probe gehört werden.
Bei Cd-Pressungen muss die red-book kompatible Master-Audio-Cd vom Auftraggeber vor Abgabe ins Presswerk oder sonstiger Veröffentlichung komplett gegen gehört werden. Eine Haftung für etwaiger Brennfehler wird von all-in muzik ausgeschlossen.
9. Vervielfältigungsrecht, Haftung, Archivierung
Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Reproduktionsvorlagen (Samples, Beats, etc.)
und der Musik / der Texte trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Bei der Vervielfältigung von urheberrechtlich, verlagsrechtlich oder sonst rechtlich geschützten Werken ist die Genehmigung der Rechtsinhaber vom Auftragsgeber einzuholen. all-in muzik kann und darf für eine Missachtung nicht verantwortlich gemacht werden. Für die Gema-Anmeldung und Abrechnung ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
all-in muzik haftet nicht für den Inhalt der Aufnahme (Musik-Texte-Samples-Beats usw).
all-in muzik ist nicht dazu verpflichtet, Originalaufnahmen, Daten usw. zu archivieren.
Eine Haftung für Schäden an Eigentum und Gesundheit kann nur in Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz erfolgen.
10. mündliche Absprachen / Abmachungen
Mündliche Absprachen, die die in ihrer Form den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen verändern, erweitert oder ergänzen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
11. Ausfallhonorar
Für den Fall, das ein Aufnahmetermin vom Auftraggeber nicht eingehalten werden kann, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des für diesen Termin vereinbarten Honorars zur Zahlung an all-in muzik fällig: es sei denn, der Auftraggeber sagt den Termin Werktags mind. 24Std. vor dem vereinbahrten Termin ab.
12. Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, werden die Vertragspartner diese unverzüglich im Wege der ergänzenden Vereinbarung durch eine Abrede ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen
Bestimmungen durch eine solche Abrede als ersetzt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
13. Veranstatung
lMit dem Erwerb der Eintrittskarte kommt eine vertragliche Beziehung zwischen Käufer und Veranstalter zustande.
Diese Eintrittskarte dient der Legitimation.
Bitte behalten Sie die Eintrittskarte deshalb bis zum Verlassen des Geländes.
Nazis/Rechtsradikale dürfen das Gelände/Veranstaltung nicht betreten.
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Pet-Flaschen, sperrigen Gegenständen, Film u. Videokameras,
pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt, sowie jegliche Art von Waffen & Drogen.
*Rucksäcke und Kleidung können an der Garderobe abgegeben werden.
Keine Haftung für Personen und Sachschäden !
Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände.
Ton,-Film,-Foto und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind nicht erlaubt.
Das Betreten des Bühnenbereiches, sowie des Backstagebereich ist untersagt.
Gleiches gilt für das Besteigen von Absperrgittern.
Bitte beachten Sie die Hinweise der Ordnungskräfte.
Diese Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.
Eintrittskarten die erworben werden, sind nicht übertragbar, sowie die illegale Vervielfältigung.
Das Bestellen von Artikeln (auch Eventtickets) verpflichtet zum Kauf.